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Ungenaue Vorgabe zum Mindestlohn eine Herausforderung - Bundestagsabgeordneter Alexander Hoffmann im Gespräch mit den Kreisgeschäftsführern des BRK

Gemünden / Berlin --- Mit rund 800.000 Fördermitgliedern, knapp 200.000 Ehrenamtlichen und fast 24.000 Angestellten ist das Bayerische Rote Kreuz die größte Hilfsorganisation in Bayern. Auch in den Landkreisen Main-Spessart und Miltenberg ist das BRK mit seinen beiden Kreisverbänden fest verankert und eine bedeutende Hilfsorganisation. Doch bietet auch jede Zeit gewisse Herausforderungen für Organisationen wie das BRK. Um sich diese schildern zu lassen und zum konstruktiven Austausch mit Vertretern der Kreisverbände besuchte der Retzbacher Bundestagsabgeordnete Alexander Hoffmann Mitte Januar die Geschäftsstelle des BRK in Gemünden. Neben den Kreisgeschäftsführern Thomas Schlott (Main-Spessart) und Edwin Pfeifer (Miltenberg-Obernburg) nahmen der Vorstandsvorsitzende für Main-Spessart, Eberhard Sinner und seine beiden Stellvertreter Sabine Sitter und Franz Schüssler teil. 


Nach einer allgemeinpolitischen Diskussion zu ehrenamtlichem Engagement – Hoffmann ist seit dieser Legislaturperiode Vorsitzender des Unterausschusses für Bürgerschaftliches Engagement und somit erster Ansprechpartner für Ehrenamtliche auf Bundesebene – folgte eine Diskussion über die aktuellen Anliegen der Kreisverbände aus Hoffmanns Wahlkreis.  


Nach Auskunft der beiden Geschäftsführer Schlott und Pfeifer hätten sich durch unterschiedliche Auslegungen hinsichtlich der Vorgaben zur Umsetzung des Mindestlohns Umwälzungen ergeben. Da das BRK eine tarifgebundene Einrichtung ist und der Interpretationsspielraum bei Vorgaben zum Mindestlohn aufgrund nicht endgültig geklärter Fragen noch groß sei, können Mitbewerber oft günstigere Angebote abgeben. Dadurch habe das BRK in der Region bereits mehrere Fahrdienste verloren, die es teilweise seit Jahrzehnten ausgeführt hatte. Hoffmann sagte dem BRK hier zu, sich für die Aufstellung einheitlicher Vorgaben einzusetzen, damit in Zukunft bei der Vergabe für alle wieder die gleichen Voraussetzungen gelten und vor allem damit auch wieder die bestmöglichen Bedingungen für die Arbeitnehmer berücksichtigt werden können. Zudem mahnte er an, dass bei der Vergabe nicht nur der wirtschaftliche Aspekt berücksichtigt werden dürfe. Das BRK und viele andere Einrichtungen finanzieren durch solche Fahrdienste auch ehrenamtliche Tätigkeiten quer, wohingegen rein wirtschaftlich ausgerichtete Unternehmen nur die Dienste übernehmen, die ausreichend Gewinn abwerfen würden. „Wir dürfen uns nicht alleine auf wirtschaftliche Aspekte konzentrieren, sondern müssen auch das Ehrenamt im Auge behalten. Ich halte es durchaus für sinnvoll in Zukunft bei der Vergabe solcher Leistungen auch eine Art Gemeinwohlbonus mit in die Beurteilung einfließen zu lassen, die eben auch die Anerkennung für ehrenamtliches Engagement ausdrückt, ohne das wir ehrlicherweise oftmals ganz alt aussehen würden! Verbände wie das Rote Kreuz schulen Ehrenamtliche, unterhalten Anlaufstellen und Einrichtungen und bieten für die Region natürlich mehr, als nur die Dienste, die Ihnen auch bezahlt werden.“, so Hoffmann.