Die Kandidatin oder der Kandidat erhält dabei die einmalige Gelegenheit, den „American way of life“ in einer amerikanischen Familie zu erleben und als junger Botschafter in den USA aktiv zu sein. Besonders spannend wird dabei zweifelsohne die Zeit des Präsidentschaftswahlkampfs. „Diese ganz besondere Chance sollten sich die jungen Leute keinesfalls entgehen lassen und sich für den nächsten Austauschjahrgang bewerben“, ermutigt Alexander Hoffmann Schüler sowie junge Berufstätige. „Ich freue mich, dass über dieses gemeinsame Austauschprogramm des Bundestages und des US-Kongresses das Verständnis für die jeweils andere Nation und deren Kultur gestärkt wird“, betont der Wahlkreisabgeordnete.
- Bewerben können sich Schülerinnen und Schüler mit erstem Wohnsitz in Deutschland. Die Schüler müssen zum Zeitpunkt der Ausreise (Stichtag: 31. Juli) mindestens 15 und dürfen höchstens 17 Jahre alt sein. Zu diesem Zeitpunkt darf die Schulausbildung noch nicht mit dem Abitur abgeschlossen sein.
- Auch junge Berufstätige und Auszubildende mit erstem Wohnsitz in Deutschland können sich bewerben, wenn sie zum Zeitpunkt der Ausreise (Stichtag: 31. Juli des Ausreisejahres) ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben und höchstens 24 Jahre alt sind.
Teilnahmeberechtigt sind auch derzeit arbeitslose Jugendliche mit abgeschlossener Berufsausbildung. Jugendliche, die beabsichtigen, einen Freiwilligendienst zu leisten, müssen sicherstellen, dass dieser Dienst nicht in die Zeit des Auslandsaufenthalts fällt. Ein geleistetes freiwilliges soziales, ökologisches oder entwicklungspolitisches Jahr erhöhen die oberen Altersgrenzen entsprechend.
Weitere Informationen zum Parlamentarischen Patenschafts-Programm gibt es im Wahlkreisbüro von Alexander Hoffmann, Baumhofstraße 21 in Marktheidenfeld, oder auf den Seiten des Deutschen Bundestages: www.bundestag.de/ppp.