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MdB Alexander Hoffmann: Sonderprogramm des Bundes unterstützt Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung sowie der Kinder- und Jugendarbeit

Main-Spessart / Miltenberg – Viele Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung sowie der Kinder- und Jugendarbeit sind durch die Corona-Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten. Damit sie ihre wichtige Arbeit fortsetzen können, stellt der Bund insgesamt 100 Millionen Euro zusätzlich bereit, teilt Wahlkreisabgeordneter Alexander Hoffmann in einer Pressemitteilung mit.

„Mit dem Sonderprogramm, das der Deutsche Bundestag beschlossen hat, werden Corona-bedingte Liquiditätsengpässe abgefedert“, erläutert Alexander Hoffmann. Jugendherbergen, Schullandheime, Jugendbildungs- und Familienferienstätten sowie andere gemeinnützige Einrichtungen mit Übernachtungsbetrieb können ihren Betrieb erst nach und nach wieder aufnehmen, sehen sich jedoch weiterhin mit erheblichen Einnahmeausfällen konfrontiert. Seit März waren außerschulische Bildungsangebote und Übernachtungen in den dazugehörigen Beherbergungseinrichtungen verboten. Und noch immer ist der Betrieb oft nur sehr eingeschränkt möglich. Zudem sind Gruppen- oder Klassenfahrten sowie langfristige internationale Jugendaustausche kaum möglich. Gleichzeitig laufen aber die Fixkosten für den Betrieb der Einrichtungen weiter.

„Mit unserem Sonderprogramm spannen wir einen Schutzschirm, der es gemeinnützigen Einrichtungen und Organisationen ermöglichen soll, ihre wertvolle Arbeit trotz der schwierigen Umstände fortzusetzen“, so Alexander Hoffmann. Zum Start des „Sonderprogramms Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit" hatte der CSU-Parlamentarier die Einrichtungen in seinem Wahlkreis direkt darüber informiert, wie und wo sie Anträge stellen können und wie die Förderrichtlinien aussehen.

Antragsberechtigt sind Jugendherbergen, Schullandheime, Familienferienstätten, Kindererholungszentren, Naturfreundehäuser, Jugendbildungs- und Begegnungsstätten der Jugendverbände sowie der politischen, kulturellen und sportlichen Kinder- und Jugendarbeit mit Übernachtungsangeboten. Dafür stehen 75 Millionen Euro zur Verfügung. Daneben sind 25 Millionen Euro vorgesehen für Zuschüsse für gemeinnützige Träger, die im längerfristigen internationalen Jugendaustausch tätig sind oder Work-camp-Angebote machen. Anträge können bis zum 30. September gestellt werden.